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Leistungen

Mitgliedschaft

Leistungen

Im Rahmen einer Mitgliedschaft erstellen wir Ihre Einkommensteuererklärung ( gem. § 4 Ziff. 11  StBerG). Wir beraten Sie ganzjährig innerhalb unserer Beratungsbefugnis.


Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung ausschließlich bei Einkünfte aus:

  • nichtselbständiger Tätigkeit (auch Beamte)

  • Renten

  • Versorgungsbezügen

  • Unterhaltsleistungen


Des weiteren bei Einkünften aus:

  • Vermietung und Verpachtung

  • Kapitaleinkünfte

  • Sonstige Einkünfte (privaten Veräußerungsgeschäfte)

Soweit diese Einnahmen max. 18.000 € bzw. 36.000 € bei Ehegatten nicht übersteigen!

 
 
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