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Leistungen
Im Rahmen einer Mitgliedschaft erstellen wir Ihre Einkommensteuererklärung ( gem. § 4 Ziff. 11 StBerG). Wir beraten Sie ganzjährig innerhalb unserer Beratungsbefugnis.
Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung ausschließlich bei Einkünfte aus:
nichtselbständiger Tätigkeit (auch Beamte)
Renten
Versorgungsbezügen
Unterhaltsleistungen
Des weiteren bei Einkünften aus:
Vermietung und Verpachtung
Kapitaleinkünfte
Sonstige Einkünfte (privaten Veräußerungsgeschäfte)
Soweit diese Einnahmen max. 18.000 € bzw. 36.000 € bei Ehegatten nicht übersteigen!