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Bitte zum Termin mitbringen
Lohnsteuerbescheinigung von beiden Ehegatten, auch wenn keine Eintragung vorhanden ist
Krankenversicherungsbeiträge und Zusatzbeitrag an die Krankenkasse
Nachweis von Lohnersatzleistungen, z.B. Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Übergangsgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Insolvenzgeld
Rentenbescheide oder Rentenanpassungsmitteilung
Bei Kindern über 18 Jahre deren Schulbescheinigung oder Studienbescheinigung
Kinderbetreuungskosten (Kindergartenbeitrag, Tagesmutter usw.)
Nachweis von Vermögenswirksamen Leistungen
Alle beruflichen Aufwendungen, z.B. Gewerkschaftsbeitrag, Fortbildungskosten
Spendennachweise
Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (Hausgeldabrechnung , Rechnung und Kontoauszug)
Anlage AV (Riester Rente)
alles weitere werden wir gerne persönlich mit Ihnen besprechen