B E I T R A G S O R D N U N G

der Lohnsteuerhilfe Backnang e. V.

- Lohnsteuerhilfeverein -

- gültig ab 1. Jan. 2011 -


1. MITGLIEDSBEITRAG

Der Verein erhebt einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Bei neu aufgenommenen Mitgliedern wird eine einmalige Aufnahmegebühr erhoben. Neben diesen Beiträgen darf kein weiteres Entgelt erhoben werden.


2. BEITRAGSVERPFLICHTUNG DES MITGLIEDS

Jedes Mitglied ist zur Zahlung des Beitrages verpflichtet. Ehepaare entrichten einen Mitgliedsbeitrag; für die Bemessung der Beitragshöhe werden die Jahreseinnahmen beider Ehepartner zusammenaddiert. Der Vorstand kann, nach pflichtgemäßem Ermessen, den Beitrag für einzelne Mitglieder oder Mitgliedergruppen ermäßigen oder erlassen, wenn die Belange des Vereins hierdurch nicht beeinträchtigt werden.


3. BEITRAGSHÖHE

Der Vorstand ist verpflichtet, die Beitragshöhe entsprechend der Geschäftslage festzusetzen. Der Mitgliedsbeitrag ist nach sozialen Gesichtspunkten gestaffelt; er richtet sich nach den Jahreseinnahmen des Mitglieds und ist wie folgt aufgegliedert:

Jahreseinnahmen ______________________________________________________________

Härtefälle

 

 

15,-- EUR

 

unter

5.000,-- EUR

30,-- EUR

5.000,-- EUR

bis unter

10.000,-- EUR

49,-- EUR

10.000,-- EUR

bis unter

18.000,-- EUR

60,-- EUR

18.000,-- EUR

bis unter

25.000,-- EUR

67,-- EUR

25.000,-- EUR

bis unter

33.000,-- EUR

76,-- EUR

33.000,-- EUR

bis unter

40.000,-- EUR

84,-- EUR

40.000,-- EUR

bis unter

50.000,-- EUR

97,-- EUR

50.000,-- EUR

bis unter

60.000,-- EUR

120,-- EUR

60.000,-- EUR

bis unter

70.000,-- EUR

135,-- EUR

70.000,-- EUR

bis unter

80.000,-- EUR

145,-- EUR

80.000,-- EUR

bis unter

90.000,-- EUR

165,-- EUR

 

über

90.000,-- EUR

175,-- EUR

 

EinmaligeAufnahmegebühr

10,-- EUR

 

Die Beiträge sind incl. Mehrwertsteuer

______________________________________________________________

Jahreseinnahmen sind die in den Lohnsteuerkarten eingetragenen Bezüge, die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse, Lohnersatzleistungen, sowie Rentenbezüge, die nach dem Gesetz steuerpflichtig sind ( BU-Renten, EU-Renten, Altersruhegelder oder Witwenrenten) und die beim Auslandseinsatz erzielten Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit, die der deutschen Steuer nicht unterliegen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und Einnahmen aus Kapitalvermögen.

Mit dem Mitgliedsbeitrag sind alle Kosten des Vereins abgegolten. Der Vorstand ist jedoch berechtigt, entstehende Kosten vom Mitglied zu fordern, wenn das Mitglied, im Falle eines Einspruchs-, Klage oder Revisionsverfahrens, eine Rechtsvertretung entgegen dem Rat des Vereins fordert, im Rechtsbehelfsverfahren falsche Angaben macht, oder Nachweise ohne Verschulden nicht erbringen kann.

Die Jahresbeiträge werden durch Aushang der Beitragsordnung in der
Beratungsstelle bekanntgegeben.

4. ZAHLUNG DES MITGLIEDSBEITRAGES

Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich im voraus, spätestens jedoch bis zum 31. Januar des Kalenderjahres zu entrichten. Für neu aufgenommene Mitglieder wird der Jahresbeitrag und die Aufnahmegebühr mit der Aufnahme fällig. Mitglieder, die Leistungen des Vereins nicht in Anspruch nehmen, sind zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages verpflichtet. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages richtet sich nach den bekannten Jahreseinnahmen, wenn die Mitgliedschaft nicht satzungsgemäß zum 31. Dezember des Vorjahres gekündigt wurde.

5. ZAHLUNGSART

Der Jahresbeitrag kann in bar, durch Abbuchung oder
Überweisung entrichtet werden.

Backnang, den 28. Dez. 2010

Der Vorstand